06.05.2010

Europa will Flugreisende entlasten

Im Visier sind Maßnahmen, die bislang nicht zu den gemeinschaftlichen Regelungen zählen - z. B. Körperscanner. Momentan geben die Flughafenbehörden die Sicherheitskosten in der Regel an die Fluggesellschaften und damit die Passagiere weiter. Die EP-Abgeordneten haben signalisiert, nötigenfalls bis zum Vermittlungsausschuss für den Grundsatz der staatlichen Finanzierung zu kämpfen.

Die weniger gute Nachricht: Der Europäische Gerichtshof bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust von Reisegepäck auf 1.134,71 Euro begrenzt ist. Im Übrigen weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Reisende nach dem Übereinkommen von Montreal weiterhin die Möglichkeit hat, bei der Aufgabe des Reisegepäcks ein "betragsmäßiges Interesse" anzugeben und dafür den verlangten Zuschlag zu entrichten. Dabei wird der absolute Höchstbetrag, der sowohl den immateriellen als auch den materiellen Schaden abdeckt, individuell vereinbart.